AGBs und FAQs

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Frequently Asked Questions der Firma AKD Reinigungsservice / Gebäudereinigung, vertreten durch den Inhaber, Ali Akdemir, geschäftsansässig Darmstädter Str. 112, 64625 Bensheim
- nachfolgend " AKD Reinigungsservice" genannt –
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. AKD Reinigungsservice
1.) Allgemeines:
Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für zukünftige, weitere Beauftragungen, Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme als vereinbart. Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von AKD Reinigungsservice in Textform bestätigt worden sind. Angebote von AKD Reinigungsservice sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Textform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und AKD Reinigungsservice zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der mündlichen oder schriftlichen Auftragsbestätigung durch AKD Reinigungsservice zustande.
Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise von AKD Reinigungsservice.

2.) Vertragsdauer und Kündigung:
Gebäudereinigungsverträge werden zwischen Auftraggeber und AKD Reinigungsservice vorerst für eine unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ablauf eines Kalendermonats und bedarf der Textform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner.
Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig. Verträge, die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem Auftraggeber die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung zugeht. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung in Textform beider Vertragspartner.

3.) Objekteinweisung:
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch AKD Reinigungsservice ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von AKD
Reinigungsservice in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal von AKD Reinigungsservice herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet AKD Reinigungsservice im Rahmen des Nr. 10. Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, AKD Reinigungsservice nicht schadenersatzpflichtig machen. AKD Reinigungsservice wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt von AKD Reinigungsservice gereinigt wird und wie dessen Bewohner AKD Reinigungsservice erreichen können. Die Kosten hierfür werden von AKD Reinigungsservice übernommen.

4.) Leistungen AKD Reinigungsservice:
AKD Reinigungsservice verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Reinigungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung oder im Angebotsschreiben festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zu AKD Reinigungsservice stehen. AKD Reinigungsservice ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegt ausschließlich AKD Reinigungsservice. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die AKD Reinigungsservice nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen. Nach Beendigung des Vertrages o. des Auftrags, gleich aus welchem Grund, ist AKD Reinigungsservice verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht AKD Reinigungsservice jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu. Für ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, sowie angepasste Arbeitskleidung sorgt AKD Reinigungsservice. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch das Qualitätsmanagement von AKD Reinigungsservice überwacht. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

5.) Umfang und Durchführung der Leistungen:
Die vereinbarten Leistungen werden im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung oder im Angebotsschreiben festgelegt. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig, so wird AKD Reinigungsservice dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag (schriftlich als auch mündlich) unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist AKD Reinigungsservice bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.

6.) Reinigungsmittel und Geräte:
AKD Reinigungsservice stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen - mit Ausnahme für Toiletten - nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

7.) Leistungen des Auftraggebers:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, AKD Reinigungsservice je Wirtschaftseinheit kostenlos warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, sowie einen ganzjährig frei zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Bei Großanlagen überlässt der Auftraggeber AKD Reinigungsservice unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen, sowie einen Aufenthaltsraum für das Personal von AKD Reinigungsservice. AKD Reinigungsservice sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

8.) Reklamationen:
AKD Reinigungsservice ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden.
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich- spätestens bei Ingebrauchnahme- schriftlich begründeter Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei einmaligen Werksleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme- ggf. auch abschnittsweise- spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleitungsfrist für nicht offensichtliche Mängel beträgt 24 Monate.
7. Offensichtliche Mängel des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie innerhalb von vier Wochen ab Übergabe der Leistungen von AKD Reinigungsservice in einer schriftlichen Erklärung mitgeteilt werden.
Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von AKD Reinigungsservice ausdrücklich bestätigt wird.

9.) Vergütung:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung oder im Angebotsschreiben vereinbarte monatliche Vergütung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug auf das von AKD Reinigungsservice bekannt gegebene Bank- oder Postscheckkonto zu überweisen. Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum - bei AKD Reinigungsservice eingehend - zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 15. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 200 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen. Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss oder Auftragsbestätigung dieser Dritte AKD Reinigungsservice nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird. Werden von AKD Reinigungsservice Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag (mündlich oder schriftlich) erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist AKD Reinigungsservice berechtigt, Verzugszinsen mit 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Ein Verzug von mehr als 4 Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können. Das Personal von AKD Reinigungsservice ist nicht zum Inkasso berechtigt. Trotzdem geleistete Zahlungen an das Personal entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der AKD Reinigungsservice zustehenden Vergütung. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen von AKD Reinigungsservice nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann AKD Reinigungsservice bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. AKD Reinigungsservice bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen.

10.) Haftung und Haftungsbegrenzung:
AKD Reinigungsservice haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet AKD Reinigungsservice im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma AKD Reinigungsservice dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet AKD Reinigungsservice nach Maßgabe von zu vorgenanntem auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von AKD Reinigungsservice verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung von AKD Reinigungsservice in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Haftung von AKD Reinigungsservice für die nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auf 3.000.000 EUR für Personen-, Sach- und 1.000.000 EUR Vermögensschäden beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

11.) Abwerbung:
Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte von AKD Reinigungsservice stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals von AKD Reinigungsservice zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen. Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen. Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.

12.) Unterbrechung der Reinigung:
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann AKD Reinigungsservice den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist AKD Reinigungsservice berechtigt, die Rechnungslegung gemäß Vertrag oder Auftragsbestätigung durchzuführen.

13.) Rechtsnachfolge:
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma AKD Reinigungsservice wird der Vertrag nicht berührt.

14.) Lohn- und Preisgleitklausel:
Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der Reinigungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Bei Verträgen findet eine jährliche Anpassung des vereinbarten Entgelts i.H.v. derzeit 10% statt.

15.) Datenschutz:
AKD Reinigungsservice verpflichtet sich Ihre Daten vertraulich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. AKD Reinigungsservice ist berechtigt ihre Daten im Hause AKD Reinigungsservice an verbundene Unternehmen weiterzugeben.

16.) Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz von AKD Reinigungsservice, Bensheim.

Angaben zur Steitschlichtung
Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbelegungsplattform (OS Plattform) informieren.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Frequently Asked Questions
01
Wie werden Sonderreinigungen abgerechnet?
Sonderreinigungen werden erst dann in Rechnung gestellt, wenn uns nach Fertigstellung der Arbeiten der Sonderauftrag (= Lieferschein/Abnahmeschein für Arbeiten) vorliegt.
Bei Daueraufträgen (z. B. regelmäßigen Glasreinigungen) erfolgt die Abrechnung nicht automatisch, sondern ebenfalls nach diesem Prinzip.
Auf dem Sonderauftrag bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift und dem Datum die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und bei nicht pauschalen Aufträgen die Menge der jeweiligen Einheiten (Stunden, Quadratmeter, etc.).
Ist der Kunde zur Abnahme nicht vor Ort (z.B. wenn dies im Vorfeld vereinbart wird), so bestätigen unsere Mitarbeiter selbst mit Unterschrift und Datum die korrekte Ausführung der Arbeiten und vermerken die Abwesenheit des Kunden. Den Durchschlag des Sonderauftrags erhalten Sie von unseren Mitarbeitern. Existieren mehrere Verträge zwischen Ihnen und uns (z.B. Unterhalts- und Glasreinigung, Hygieneartikel, Waschservice, etc.), so erfolgt die Abrechnung in der Regel durch monatliche Sammelrechnung.
02
Warum werden Unterhaltsreinigungen nur mit Monatspauschalen abgerechnet?
Laufende Unterhaltsreinigungen, die pauschale abgerechnet werden, lassen sich sehr schnell und effizient abrechnen. Die Fehlerquote ist praktisch bei null, der Abrechnungsvorgang funktioniert schnell und fast vollautomatisch.
Eine Abrechnung nach Tagen oder Stunden wäre im Gegensatz dazu sehr aufwendig, fehleranfällig und nicht effizient. Würde eine Abrechnung nach Reinigungstagen durchgeführt werden, so müsste für jeden Auftrag jeden Monat im Vorfeld die Anzahl der Reinigungstage manuell ermittelt und in unserem System erfasst werden. Da wir eine Vielzahl von Reinigungsintervalle anbieten, gestaltet sich das noch schwieriger und die Fehleranfälligkeit steigt an.
Eine Abrechnung in Regie ist sogar noch aufwendiger und fehleranfälliger. Bei dieser Abrechnungsvariante müssten uns die Stundennachweise unserer Mitarbeiter erreichen. Das ist meist in der Folgewoche des Monatsletzten. Bis die Zeiten nun rechnungstechnisch erfasst werden und die Rechnungen dahingehend gebucht und gedruckt werden, wäre bereits Ende des Folgemonats.
Zudem ergeben sich einige Problemfelder in der Handhabung.
Wie gehen wir vor, wenn die Stundennachweise nicht rechtzeitig abgegeben werden?
Wie gehen wir vor, wenn die vereinbarten Reinigungszeiten über- oder unterschritten werden?
Wie gehen wir vor, wenn die aufgezeichneten Stunden seitens des Kunden angezweifelt werden?
Sehr viele Nachteile haben uns dazu bewegt, Unterhaltsreinigungen nur pauschal abzurechnen.
03
Welche Ausnahmen von der pauschalen monatlichen Abrechnungen gibt es?
In einigen Fällen haben wir uns dazu entschlossen, eine Abrechnung anzubieten, die nicht pauschal erfolgt.
Dies bieten wir nur für jede Aufträge an, bei der eine regelmäßige Reinigung nach festem Turnus – und damit eine pauschale Abrechnung – keinen Sinn macht.
In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Einzelaufträge ohne festes Reinigungsdatum, wie z.B. die Reinigung von Veranstaltungsräumen. Hier wird nämlich nach dem jeweiligen Belegungsplan gereinigt.
Die Entscheidung, ob wir diese Art der Abrechnung für einen Auftrag verwenden, erfolgt auf Kundenwunsch nach individueller Prüfung der Sachlage.
04
Werden Feiertage (bei monatlichen Pauschalen) gutgeschrieben?
Fällt ein Feiertag auf einen Reinigungstag, so ist eine Minderung der monatlichen Pauschale nicht möglich.
Ist eine Reinigung an Feiertagen vereinbart, so ist dies explizit vertraglich fixiert.
Ist eine Reinigung an Feiertagen nicht explizit vertraglich vereinbart: Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, so werden an diesem grundsätzlich keine Arbeiten ausgeführt.
Ein Anspruch auf Reduzierung der monatlichen Pauschale besteht dadurch, insbesondere unter Hinweis auf das EntgFG, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz, nicht.
Soll eine Reinigung auf Ihre vorherige Beauftragung hin wegen eines Feiertags vorgezogen oder nachgeholt werden, so wird diese Reinigung zusätzlich in Höhe einer Tagespauschale (monatliche Pauschale/Solltage) berechnet. Unsere Mitarbeiter erhalten diese Arbeiten ebenfalls zusätzlich vergütet.
Durch die feste Einplanung unserer Mitarbeiter kann es dazu kommen, dass die zusätzliche Reinigung nicht durch das Ihnen für die laufende Reinigung zugeteilte Personal ausgeführt wird
05
Werden Schließtage / Betriebsurlaub / Ferien gutgeschrieben?
Eine Gutschrift von Schließzeiten ist generell nicht vorgesehen.
Neben dem hohen manuellen Aufwand für die Erstellung der Gutschriften müssten wir unsere Mitarbeiter ständig neu planen und riskieren bei Schließzeiten einen „Leerlauf“, der sich in Summe bemerkbar machen würde und wir somit im Vorhinein schon auf unsere Angebote aufrechnen müssten.
Gerne führen wir auf Ihren Wunsch hin in der Zeit, in der keine reguläre Reinigung notwendig ist, andere Arbeiten aus, die nicht im Leistungsumfang vereinbart sind und die durch die reguläre Reinigungskraft in der regulären Arbeitszeit ausgeführt werden können.
Treten Sie bei Bedarf bitte rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorher, mit uns in Kontakt.
06
Wie werden laufende Unterhaltsreinigungen abgerechnet?
Unterhaltsreinigungen rechnen wir grundsätzlich mit vorher vereinbarten Monatspauschale ab.
Eine Abrechnung auf Stunden- oder Tagebasis ist bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich.
Abrechnungsintervall
Unterhaltsreinigung rechnen wir in einem monatlichen Intervall ab. Die Höhe der Abrechnung richtet sich nach der vereinbarten Monatspauschale.
Zeitpunkt der Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum Monatsanfang des Folgemonats des zu abzurechnenden Kalendermonats.
So müssen Sie als Kunde nicht in Vorleistung gehen und haben kein Risiko.
Anteilige Abrechnungszeiträume
Beginnt bzw. endet die Reinigung nicht zu Beginn bzw. zum Ende des Monats (z. B. bei Auftragsbeginn zur Mitte des Monats), so erfolgt nur in diesem Monat eine Abrechnung auf Basis der Reinigungstage.
Die Berechnung dieser Monatspauschale wird wie folgt errechnet:
Monatspauschale / SOLL-Tage * IST-Tage
Monatspauschale = vereinbarte komplette Monatspauschale
SOLL-Tage = Nach Leistungsverzeichnis theoretische Anzahl der Reinigungstage im Monat
IST-Tage = Geleistete Reinigungstage im Monat
07
Wie werden Rechnung von AKD Reinigungsservice / Gebäudereinigung zugestellt?
Versand per Email
Sofern die Angebotszusendung per Email erfolgt ist, werden Rechnungen für neue Kunden standardmäßig per Email an die E-Mail Adresse versendet, die für den Angebotsprozess genutzt wurde.
Die Empfänger-Emailadresse kann jederzeit durch Mitteilung an uns geändert werden.
Wünschen Sie keinen Versand per E-Mail, sondern per Post, so teilen Sie uns dies bitte mit.
Versand per Post
Haben wir keine aktuelle Emailadresse von Ihnen oder Sie wünschen keinen Versand per Email, so versenden wir die Rechnung auf dem Postwege an Sie.
Eine Rechnung wird stets an den Rechnungsempfänger versendet. Aus versandtechnischen Gründen ist es nicht möglich, eine Rechnung an eine andere Adresse als die des Rechnungsempfängers zu versenden.

08
Wie lange beträgt die Vorlaufzeit, bevor wir mit Ihrer Unterhaltsreinigung starten können?
Sobald uns unser von Ihnen unterzeichnete Angebot vorliegt und wir mit der Durchführung der angebotenen Arbeiten beauftragt wurden, werden bei uns intern einige Abläufe angestoßen, die vor der ersten Reinigung erledigt werden müssen (Erstausstattung/Lager, Tourenplanung/Lager, Personaldisposition, Buchhaltung/Faktura).
Nach Beauftragung vereinbaren wir mit Ihnen einen Vertragsbeginn und Sie erhalten zeitnah im Anschluss eine Auftragsbestätigung o. einen Reinigungsvertrag.
Bitte rechnen Sie mit einer Vorlaufzeit von 10 – 15 Werktagen ab Eingang Ihres schriftlichen Auftrags.
09
Wie lange muss ich auf ein Angebot warten?
Je nach Umfang der Reinigungsarbeiten benötigen wir für die Ausarbeitung des Leistungsverzeichnisses und des Angebots mehrere Werktage.
In der Regel erhalten Sie unser Angebot innerhalb von 2-4 Werktagen nach Anfrage bzw. Besichtigung.
10
Wie lange muss ich auf ein Angebot warten?
Je nach Umfang der Reinigungsarbeiten benötigen wir für die Ausarbeitung des Leistungsverzeichnisses und des Angebots mehrere Werktage.
In der Regel erhalten Sie unser Angebot innerhalb von 2-4 Werktagen nach Anfrage bzw. Besichtigung.
11
Wie viel kostet die Unterhaltsreinigung?
Die Kosten einer Unterhaltsreinigung richten sich individuell nach den Anforderungen des Kunden. Größe der zu reinigen Fläche, sowie Häufigkeit und Umfang der Reinigung (Leistungsverzeichnis) sind die wichtigsten Faktoren der Kalkulation.

Da Anforderungen an die Reinigung sehr individuell sind, können wir hier in diesem Eintrag keinen Preis, der nach Quadratmeter oder Ähnlichem gestaffelt ist, nennen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, kostenfreies Angebot.
12
In welcher Form erhalte ich ein Angebot?
Unser Angebot, sowie ggf. dazugehörige Anlagen wie Leistungsverzeichnis, AGB, Referenzen, usw. erhalten Sie per Mail.
Auf Ihren Wunsch hin können wir Ihnen unser Angebot nebst Unterlagen auch postalisch zusenden. Ein Versand per Fax ist leider nicht möglich.
13
Was kostet die Erstellung eines Angebots?
Durch Angebotsanfrage bei uns gehen Sie keine Verpflichtungen ein.
Für die Angebotserstellung entstehen Ihnen derzeit keine Kosten.
14
Kommt immer die gleiche Reinigungskraft / das gleiche Reinigungsteam zum Reinigen?
Wir versuchen stets, gleichbleibendes Personal einzusetzen. Das baut Vertrauen auf und stellt sicher, dass sich das Reinigungspersonal in ein Objekt einarbeiten kann und die „Ecken und Kanten kennt“. Nur so ist auf Dauer eine gute Reinigungsleistung möglich.
Grundsätzlich sind unsere Mitarbeiter immer festen Arbeitsstellen zugewiesen.
In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass andere unserer Mitarbeiter kurzfristig oder langfristig als Ersatz eingesetzt werden. Das kann z. B. im Krankheits- oder Urlaubsfall möglich sein.
15
Wann / an welchen Tagen / zu welcher Uhrzeit werden Unterhaltsreinigungen ausgeführt?
Unterhaltsreinigungen werden grundsätzlich in einem vereinbarten, festen Intervall zu vereinbarten, festen Uhrzeiten durchgeführt.
Die tariflichen Bestimmungen sehen einen Nachzuschlag in Höhe von derzeit 30 % für Arbeiten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr vor. Wir führen daher die Arbeiten, soweit nicht anders vereinbart, zwischen 5 und 22 Uhr durch. Der Tarifvertag sieht zudem einen Sonn- und Feiertagszuschlag von 80 % vor. An speziellen Feiertagen fallen nach Tarifvertrag Zuschläge bis zu 200% an.
Ist eine Durchführung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen zwingend notwendig und seitens des Kunden ausdrücklich gewünscht (z.B. in der Gastronomie), so ist dies ausdrücklich vertraglich vereinbart. Der tarifliche Nachtzuschlag und/oder Sonn- und Feiertagszuschlag ist dann bereits als Mischkalkulation in der monatlichen Pauschale enthalten.
Zu welcher Uhrzeit und an welchen Tagen wir reinigen vereinbaren wir bereits vor Auftragsbeginn (bei zuschlagspflichtigen Zeiten bereits bei Angebotserstellung).
Bei Büroräumlichkeiten hat sich eine Reinigung unter der Woche vor bzw. nach der Arbeitszeit oder am Samstag bewährt.
16
Welche Materialien werden zur Durchführung der Unterhaltsreinigung verwendet?
Für die Durchführung der Unterhaltsreinigung stellen wir unseren Mitarbeitern alle Gerätschaften und Arbeitsmittel zur Verfügung, die zur Durchführung benötigt werden.
Welche Gerätschaften und Arbeitsmittel notwendig sind, legen wird dabei vor Auftragsbeginn fest.
Ein Anspruch auf Verwendung bestimmter Materialien besteht nicht!
Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Nutzung unserer firmeneigenen Materialien durch unsere Kunden!
Die Belieferung mit neuer Reinigungschemie, Wechsel von Wischbezügen und Mikrofasertüchern usw. erfolgt in einem bestimmten Intervall automatisch durch uns.
17
Wer betreut mein Objekt?
Die Zuteilung eines festen Ansprechpartners aus unserem Hause bieten wir nur in Ausnahmefällen und gegen gesonderte Berechnung an, diese ist nicht automatischer Bestandteil von Angeboten und Verträgen.
Durch die flexible und dynamische Zuweisung von Kundenanliegen an Innen- bzw. Außendienstmitarbeiter ist eine gleichmäßigere Auslastung der Mitarbeiter garantiert. Es wird somit sichergestellt, dass Ihre Anliegen zeitnah bearbeitet werden, ohne dass Sie auf einen Termin eines fest zugeteilten Ansprechpartners warten müssen.
18
Wird die Unterhaltsreinigung an gesetzlichen Feiertagen / Sonntagen durchgeführt?
Nach § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz dürfen an gesetzlichen Feiertagen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Eine Ausnahme nach § 10 Abs. 1 Satz 14 kommt – außer in wenigen Ausnahmefällen z.B. in Gastronomie – nicht in Frage.
„Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“
Sofern nichts anderes ausdrücklich vertraglich vereinbart, werden unsererseits keine Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen durchgeführt.
Ist eine Durchführung an gesetzlichen Feiertagen oder Sonntagen zwingend notwendig und seitens des Kunden ausdrücklich gewünscht (z.B. in der Gastronomie), so ist dies ausdrücklich vertraglich vereinbart. Der tarifliche Feiertagszuschlag ist dann bereits als Mischkalkulation in der monatlichen Pauschale enthalten.
An gesetzlichen Feiertagen in Hessen ist unser Büro geschlossen.
19
Wem übergebe ich Objektschlüssel?
Objektschlüssel übergeben Sie bitte ausschließlich an unsere Außendienstmitarbeiter.
Eine Übergabe von Schlüsseln an unsere Reinigungskräfte sollte nur nach vorheriger Absprache mit uns erfolgen!
In Ausnahmefällen und eiligen Situationen ist es möglich, dass wir einen Botendienst mit der Abholung des Schlüssels bei Ihnen beauftragen. In diesem Fall setzen wir uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung.

Über die uns übergebenen Schlüssel führen wir Protokoll, sodass eine Nachverfolgung jederzeit möglich ist.
In der Regel verbleibt der uns überlassene Objektschlüssel fest bei den eingesetzten Reinigungskräften, welche wiederum uns den Erhalt und die sichere Verwahrung bestätigen müssen.
Wurden uns Ersatzschlüssel übergeben, so werden diese bei uns in einem Schlüsseltresor sicher verwahrt
20
Sprechen die Reinigungskräfte Deutsch?
Auf Grund der vielfältigen Nationalitäten, die bei der Firma AKD Reinigungsservice / Gebäudereinigung vertreten sind, können wir nicht versprechen, dass jede Reinigungskraft gutes Deutsch spricht.
Wir versuchen aber stets unsere Mitarbeiter so einzusetzen, dass eine Kommunikation bei unseren Kunden vor Ort stattfinden kann. Das ist zuletzt auch aus unserer Sicht wichtig, denn wir müssen uns ebenfalls mit unseren Mitarbeitern verständigen können.
Bei Einsatzorten mit mehreren Mitarbeitern vor Ort ist mindestens eine Reinigungskraft dabei, die ausreichend Deutsch versteht und spricht.
Sollte es tatsächlich zu Verständnisschwierigkeiten kommen, helfen hier über unsere Zentrale gerne weiter.
21
Werden die Reinigungskräfte gesetzeskonform angemeldet und abgerechnet?
Die Firma AKD Reinigungsservice / Gebäudereinigung meldet alle Mitarbeiter gesetzeskonform an und rechnet diese gesetzeskonform ab.
Selbstverständlich beachten wir darüber hinaus alle tariflichen Bestimmungen des „allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung“ (Lohntarif, Rahmentarif, Mindestlohn).
Wir arbeiten insbesondere bei sozialversicherungstechnischen Fragen in beide Richtungen sehr eng mit der AOK Hessen - Bensheim zusammen.
Zudem setzen wir eine zertifizierte Softwarelösung zur Abrechnung und Meldung von Mitarbeitern ein, die allen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Sofortmeldungen (Meldegrund 20) werden von uns unverzüglich vor Arbeitsbeginn vorgenommen.
Stundennachweise, Personalunterlagen und sonstige steuerlich und sozialversicherungstechnisch relevanten Daten werden nach den gesetzlichen Vorgaben archiviert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unter Beachtung des Datenschutzes vernichtet.

Office in Bensheim

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Unser benutzerfreundliches Online-Buchungssystem macht es leicht, Ihre Reinigung direkt zu planen. Mit wenigen Klicks erhalten Sie eine Preiskalkulation, die individuell auf Ihre Angaben abgestimmt ist. Ob Unterhaltsreinigung, Grundreinigung oder Sonderreinigungen – wählen Sie Ihren Service, und unser System erledigt den Rest. Probieren Sie es jetzt aus und erleben Sie, wie komfortabel professionelle Reinigungsservices sein können!
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